Newsletter von Mittwoch, den 28. November 2007

 

 

 

 

Änderung des § 50 a Abs. 4 Satz 2 EStG: Abzugsteuersatz für juristische Personen aus dem Ausland sinkt ab 01.01.2008 auf 15%

Der Abzugsteuersatz bei Verträgen mit ausländischen Künstlerverleihgesellschaften, die als juristische Person organisiert sind - also z. B. Ltd’s oder Inc’s - wurde per Gesetzesänderung vom 10.10.2007 mit Wirkung  ab 01. Januar 2008 von derzeit 20% auf 15% herabgesetzt.  

Soweit der Vertragspartner eine natürliche Person oder Personengruppe ist, bleibt es hingegen bei dem Steuersatz von 20%  bzw. bei den bekannten Staffelbeträgen bei Einkommen bis zu € 1.000,--.

Bei der Vertragsgestaltung sollte diese bevorstehende Änderung sinnvollerweise berücksichtigt werden. Da die Abzugsbesteuerung grundsätzlich am Geldzufluss festgemacht wird, kommt es bezüglich der Frage, ob im Einzelfall die alte oder die neue Rechtslage anzuwenden ist, ausschließlich darauf an, wann die Vergütung dem ausländischen Vergütungsschuldner tatsächlich zufließt. Somit findet der neue 'Körperschafts-Abzugssteuersatz' auch auf Verträge Anwendung, die in diesem Jahr geschlossen wurden, soweit der Zahlungszufluss erst im kommenden Jahr erfolgt.    

Michow & Partner Rechtsanwälte

 

Die GEMA und das Online–Portal ‚YouTube’ erzielen Einigung über die Nutzung musikalischer Werke

Pünktlich zum Deutschlandstart von Youtube.de am 08.11.2007 konnten die Betreiber von Youtube und die GEMA eine entscheidende Einigung erzielen.

Die Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl von Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos. Über Art und Weise der Vereinbarung wurde bisher nichts bekannt. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker und der Director of Video Partnerships des Portals ‚YouTube’, Patrick Walker, begrüßten diese Einigung, da nun  Rechtssicherheit für die Nutzer bestehe und gleichzeitig ein Ausgleich für Autoren und Musikverlage geschaffen wurde. Vorangegangen waren lange Verhandlungen, die letztendlich erfolgreich abgeschlossen werden konnten, so dass Youtube.de an den Start gehen konnte.

Quelle: Pressemitteilung der GEMA v. 09.11.2007

 

‚Zweite Korb’ des Urheberrechts tritt am 1. Januar 2008 in Kraft

Neue Regelungen bei der Pauschalvergütung, Wissenschaftsschranken und Einräumung von Nutzungsarten

Das Bundesjustizministerium hat mitgeteilt, dass das geänderte Urheberrecht zum 01.01.2008 in Kraft treten wird. Damit soll das Urheberrecht umfassend an das digitale Zeitalter und an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden.

Quelle: Bundesjustizministerium

 

Bundestag: Kreativ Schaffende sollen besser gefördert werden

Bessere Förderung von kreativen Leistungen

Am 24.10.2007 hat der Bundestag in seiner Sitzung dem Antrag ‚Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und Europa zu stärken’ zugestimmt. Kreativ Schaffende sollen durch bessere Beratung und Aufklärung über bestehende Förderprogramme verstärkt gefördert werden.

Quelle: www.urheberrecht.org

 

 

Künstlersozialversicherungsrecht

Dieter Bohlens Tätigkeit als DSDS-Juror ist künstlersozialabgabepflichtig

Das Sozialgericht Köln (Az: S 23 KR 3/07)  hat entschieden, dass Dieter Bohlen Tätigkeit als Superstar-Juror künstlerisch ist. Dem Urteil ging der  Streit zwischen dem Fernsehsender RTL und der Künstlersozialkasse um Sozialabgaben i.H.v. 173.000,- € voraus.

Die Künstlersozialkasse hat für die Tätigkeit der Jury in den Sendungen von 2002 bis 2006 insgesamt eine Künstlersozialabgabe von ca. 173 000 EURO von dem Fernsehsender gefordert. RTL hat diese Zahlung verweigert und gegen den Beitragsbescheid geklagt. Die Klage wurde nun zurückgewiesen. Gegen das Urteil kann jedoch Widerspruch eingelegt werden.

Streitpunkt war, ob es sich bei der Tätigkeit der Jury um Kunst handelt. Entscheidend sei allein die Tätigkeit der Jury. Für das Gericht entscheidend waren nicht die gezeigten Ausschnitte aus der Sendung sonder die Verträge, die Dieter Bohlen und die anderen Jurymitglieder mit RTL abgeschlossen haben. In ihnen werden "eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen" von den Juroren erwartet. Den Einwand des Senders die Juroren seien Experten, die nur beratend auftreten würden, und mit Teilnehmern von Talkshows vergleichbar seien, die ebenfalls nicht versicherungspflichtig seien, ließ das Gericht nicht gelten.

Nach Meinung der Richter sei die komplette Jury der Sendung künstlerisch tätig und zwar ungeachtet des Niveaus der Sendung. Es sei in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen, so das Gericht in seinem Urteil. Dazu bezogen sich die Richter auch auf höchstrichterliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts, wonach bereits schöpferische Leistungen auf niedrigem Niveau als künstlerische Darbietungen zu werten sind, für die Abgaben fällig werden. Die Richter verwiesen auf die Leistungen der Juroren: ‚Sie reagieren mit ihren Kommentaren vergleichsweise spontan auf die Darbietungen der Künstler, auch treten sie in einen Dialog mit den Interpreten und dem Publikum’. All dies seien eben genau die ‚eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistungen’, die in den Verträgen erwartet werden, so das Gericht. RTL will Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

Gem. § 2 KSVG gilt als Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.

Quelle: www.spiegel.de v. 12.11.2007

 

Veranstaltungsrecht

Kein Verkauf von Eintrittskarten bei nicht fest gebuchten Veranstaltungsräumlichkeiten

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 10.10.2007 (Az. 2-6 O 283/07) eine einstweilige Verfügung bestätigt, in der einem Konzertveranstalter untersagt wurde:

Für Veranstaltungen, für die nicht wenigstens eine Erstoptionsbuchung für die auftretenden Künstler und/ oder für die Veranstaltungsräumlichkeiten besteht oder für Veranstaltungen, die bereits abgesagt wurden, Eintrittskarten zum Kauf anzubieten und zu verkaufen oder zum Verkauf anbieten und verkaufen zu lassen.

Hintergrund waren im Internet angebotene Tickets für ein Konzert, für das zunächst eine ‚Erstoption’ bestand, diese jedoch zeitnah in eine ‚Zweitoption’ für die Veranstaltungsräumlichkeiten umgewandelt wurde.

Michow & Partner Rechtsanwälte

 

Musikrecht

Verbot von Internet-links auf Webseiten von Anbietern illegaler Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen

Das Landgericht München hat am 14.11.2007 (Az: 21 O 6742/07) entschieden, das Internet-links, die auf  eine illegale Software verweisen, nicht zulässig sind.

Damit untersagte das LG München dem Heise Verlag, auch im Hauptsacheverfahren auf Anbieter zu verlinken, die eine Software zum Umgehen von Kopierschutzsystemen anbieten. In der Begründung heißt es, dass ‚das setzten von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann’. Weiter heißt es, ‚diese Grenze sei dann überschritten, wenn das Presseorgan positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des verlinkten Inhalts hat’.

Hintergrund dieser Auseinandersetzung war ein Online Artikel des Heise Verlags, der durch einen Link auf die Webseite eines Anbieters von Software zur Umgehung von kopiergeschützten CD’ s und DVD’ s geleitet hatte. Mehrere Plattenfirmen erwirkten gegen diese Verlinkung eine einstweilige Verfügung, die nunmehr auch im Hauptsacheverfahren bestätigt wurde.

Quelle: www.golem.de/print.php?a=56211

 

Steuerrecht

BFH hält weiterhin am Steuerabzug vom Bruttohonorar ausländischer Künstler bei Auftritten im Inland fest

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem am 24.10.2007 bekannt gewordenen Urteil  (Az. I R 39/04) entschieden:

Ausländische Künstler müssen bei Auftritten in Deutschland auch weiterhin ihre Honorare in Deutschland zu einem pauschalen Quellensteuersatz versteuern, ohne dass sie einen Großteil ihrer Ausgaben im Voraus geltend machen können. Damit reagierte der BFH auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache  FKP Scorpio vom 3. Oktober 2006.

Die wesentlichen Aussagen des Urteils lauten:

 

o         Die Tatsache, dass es für einen beschränkt Steuerpflichtigen ein Wettbewerbsnachteil sein könnte, dass seinem Vertragspartner die zusätzliche Verpflichtung aufgebürdet wird, die Abzugssteuer einzubehalten, anzumelden und abzuführen, während dies bei einem  unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht der Fall ist, verstoße laut BFH als solche nicht gegen EU-Recht. Der BFH folgt insoweit - wie zu erwarten war - der Linie, die der EuGH vorgegeben hatte: Grundsätzlich sei zwar jede steuerrechtliche Differenzierung zwischen inländischen unbeschränkt Steuerpflichtigen und ausländischen beschränkt Steuerpflichtigen eine europarechtswidrige Diskriminierung. Das gelte jedoch dann nicht, wenn die Unterscheidung durch vorrangige Allgemeininteressen geboten ist. Die Sicherung des deutschen Steueraufkommens bei beschränkt Steuerpflichtigen sei ein solches vorrangiges Allgemeininteresse.

 

o         Bemerkenswert ist allerdings, dass der BFH relativ ausführlich problematisiert, ob die o. g. Aussage auch noch nach Inkrafttreten der Beitreibungsrichtlinie vom 9. Dezember 2002 gelte. Im konkreten Fall FKP Scorpio hatte der BFH diese Frage allerdings nicht zu entscheiden, da dieser Fall den Zeitraum vor Inkrafttreten der Beitreibungsrichtlinie betrifft. Der BFH lässt die Beantwortung dieser Frage deshalb ausdrücklich offen. Es drängt sich allerdings - jedenfalls aus diesseitiger Sicht - der Eindruck auf, dass der BFH dazu neigen könnte, die Erforderlichkeit der Abzugsbesteuerung nach Inkrafttreten der Beitreibungsrechtlinie wohl eher zu verneinen.

 

o         Der BFH setzt sich ferner mit dem EuGH-Urteil Centro Equestre vom 15. Februar 2007 auseinander. Aus dieser Entscheidung leitet er ab, dass es jedenfalls erlaubt sein muss, Betriebskosten, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der künstlerischen Leistung stehen, bereits vorab in Abzug zu bringen. Eine nationale Regelung, die den beschränkt Steuerpflichtigen bei zunächst vollem Einbehalt der pauschalierten Abzugssteuer lediglich auf ein nachträgliches Erstattungsverfahren verweist, ist somit auch aus Sicht des BFH rechtswidrig. Betriebskosten, die der Abzugssteuerschuldner vorab mitteilt und nachweist, können somit vorab von der Bemessungsgrundlage für die Abzugsteuer in Abzug gebracht werden. Da in dem zu beurteilenden Verfahren keine Betriebs- und Werbekosten geltend gemacht wurden und zudem der dem FKP-Scorpio-Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt zeitlich vor dem Inkrafttreten des BMF-Erlasses vom 05. April 2007 lag, hat sich der BFH zur Rechtmäßigkeit des BMF-Erlasses nicht äußern müssen. Bekanntlich ist gemäß diesem Erlass die um nachgewiesene Betriebs- und Werbekosten geminderte Bemessungsgrundlage mit 40 anstatt 20 % zu besteuern.  Insoweit setzt sich das aktuelle Urteil mit der Rechtmäßigkeit dieses Erlasses in Hinblick auf den dort festgeschriebenen gewinnunabhängigen Steuersatz leider nicht auseinander.

Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de

 

Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht erklärt gastierende Bühnenkünstler zu „Selbständigen“

Mit einem erst jetzt veröffentlichen  Urteil vom 07.Februar 2007  (Az: 5 AZR 270/06) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der Beurteilung eines ‚Arbeitnehmerstatus bei Gastverträgen nach § 20 NV Solo’ eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bei der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Dienst- oder Werkvertrag auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit abgestellt. Mit seiner neuen Rechtsprechung erkennt das Gericht bei Bühnenaufführungen keine ins Gewicht fallende Weisungsgebundenheit des gastierenden Künstlers mehr. Gastierende Bühnenkünstler werden zu Selbständigen erklärt, was in der Konsequenz bedeutet, dass  gastierende Künstler zukünftig zum Kreis der nach dem KSVG Pflichtversicherten zählen. Somit wären die Künstler auch von der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen befreit.

Quelle: ‚Bühnengenossenschaft’ Ausgabe 10/07, S. 4

 

Presserecht

Ex-Schwimmstar Franziska von Almsick unterliegt vor dem BGH

Franzi hatte versucht, die Veröffentlichung jeglicher privater Fotos von sich vorsorglich generell verbieten zu lassen.

Grund für die Klage waren Fotos aus dem Jahr 2005, die von ihr und ihrem Lebensgefährten, J. B. Harder, im Urlaub in Sardinien geschossen wurden und veröffentlicht wurden. Mit ihrer Klage wollte v. Almsick erwirken, dass nicht nur diese sondern vor allem auch zukünftig ähnliche Bilder aus ihrem Privatleben nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Nachdem der Verlag zuvor eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärungen abgegeben hatte, in denen sie sich verpflichtete, es zu unterlassen, die bereits veröffentlichten Fotos erneut zu verbreiten, erhob v. Almsick Unterlassungsklage. Das Berufungsgericht beurteilte dies für zu weitgehend, verurteilte aber den Verlag, es zu unterlassen, im Kern gleichartige Bilder wie die beanstandeten Bilder zu veröffentlichen (Az. 10 U 282/05 und 10 U 6/06)

Der BGH lehnte nun die Klage der prominenten Sportlerin mit der Begründung ab, dass ein vorbeugendes Verbot gegen die Pressefreiheit verstoßen würde, da nicht bekannt sei, in welchem Kontext neue Bilder in Zukunft veröffentlicht werden. Es müsse für jeden Einzelfall neu zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre abgewogen werden. Dies sei bei Bildern, die noch nicht bekannt seien nicht möglich. Der BGH führt damit seine neue Rechtsprechung fort.

Quelle: www.sueddeutsche.de v. 14.11.2007

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/24/142709/?CMP=NLC-SDE071022&nlsource=taeglich

 

Persönlichkeitsrecht

BVerfG: Biller Roman ‚Esra’ bleibt weiterhin verboten

Je stärker die Überseinstimmung zwischen Abbild und Urbild, desto schwerer die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem am 12.10.2007 veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1783/05 den Maxim Biller Roman aufgrund besonders schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung endgültig verboten. Die ehemalige Freundin des Autors und deren Mutter erkannten sich ohne wesentliche Abweichungen von der Wirklichkeit in den Romanfiguren wieder. Daraufhin klagten die beiden auf Untersagung der Veröffentlichung und der Verbreitung des Werks.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/857/137580/

 

Kürzlich gefunden:

 

Wettbewerbsrecht

Keine Rechtsverletzung durch eine nur über sog. Cache abrufbare Webseite

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat durch Urteil vom 03.07.2007 (Az. I-20 U 10/07) entschieden:

Es handelt es sich um einen unerheblichen Wettbewerbsverstoß, sofern ein Zugriff auf eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Internetseite nach Abgabe einer Unterlassungserklärung trotz Abschaltung der Eingangsseite auf komplizierten Weg z. B., über einen sog. Cache, eine Suchmaschine oder verschiedene Links weiterhin möglich ist.

Quelle: Volltext auf: www.suchmaschinen-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Duesseldorf-20070703.html

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Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

 

Die Rechtsanwälte unterfallen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

 

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

- Fachanwaltsordnung (FAO)

- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

 

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.

 

 

Übersicht:

 

Die aktuellen Nachrichten

o          Änderung des § 50 a Abs. 4 Satz 2 EStG: Abzugsteuersatz für juristische Personen aus dem Ausland sinkt ab 01.01.2008 auf 15%

o          Die GEMA und das Online-Portal ‚YouTube’ erzielen Einigung über die Nutzung musikalischer Werke

o          Zweiter Korb des Urheberrechts tritt am 1.01.2008 in Kraft

o          Bundestag: Kreativ Schaffende solle besser gefördert werden.

 

Die letzten Urteile:

 

Künstlersozialversicherungsrecht

Dieter Bohlens Tätigkeit als DSDS- Juror künstlersozialabgabepflichtig

 

Veranstaltungsrecht

Kein Verkauf von Tickets bei nicht fest gebuchten Veranstaltungsräumlichkeiten

 

Musikrecht

Verbot von Internet-Links auf Webseiten von Anbietern illegaler Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen

 

Steuerrecht

BFH hält weiterhin am Steuerabzug vom Bruttohonorar ausländischer Künstler bei Auftritten im Inland fest

 

Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht erklärt gastierende Bühnenkünstler zu „Selbständigen“

 

Presserecht

Ex Schwimmstar Franziska von Almsick unterliegt vor dem BGH

 

Persönlichkeitsrecht

BVerfG: Biller Roman ‚Esra’ bleibt weiterhin verboten

 

Kürzlich gefunden

 

Wettbewerbsrecht

Keine Rechtsverletzung durch eine nur über sog. Cache abrufbare Webseite

 

 

Termine:

 

eSports marketing & sponsoring Fachtagung am 7.12.2007

Vortrag: Rechtliche Besonderheiten im eSport Sponsoring,  von Dr. Johannes Ulbricht, Rechtsanwalt, Michow & Partner

 

Das aktuelle Programm finden sie unter:

www.esports-marketing-congress.de

 

 

 

 

 

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